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Das sollten Sie wissen
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Europäische und Deutsche Normen und
Vorschriften
(BetrSichV)
spielen neben Komfort und Wirtschaftlichkeit
eine wichtige Rolle. Als Planer, Betreiber
oder Eigentümer von Aufzugsanlagen müssen
Sie einiges bedenken und beachten. Wir
stehen Ihnen bei dieser Aufgabe gerne zur
Seite.
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Die
Betriebssicherheitsverordnung
Mit der BetrSichV konkretisiert der
Gesetzgeber die Pflichten der
Aufzugsbetreiber weit stärker als bisher.
Die technische Sicherheit liegt in der
Verantwortung des Betreibers. |
EN 81-28 - Neue Normen für
Notrufsysteme
Die europäische Normgebung stellt
neue Anforderungen an Notrufsysteme von
Aufzugsanlagen.
Damit soll die Nutzung von
Aufzugsanlagen noch sicherer werden. Die Europanorm EN 81-28 beinhaltet die
aktuellen "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen"
bezüglich Notrufsystemen. Diese müssen seit dem 1.1.2004 folgende Funktionen
erfüllen:
Missbrauchserkennung - Zur Filterung
"unechter" Notrufe wird die telefonische Verbindung zum Kundenservice nur
dann aktiviert, wenn sich die Aufzugstür nicht
öffnet.
Funktionstest - Ein periodischer
Rufaufbau alle drei Tage überprüft regelmäßig die technische Verfügbarkeit der
Notrufanlage.
Notstromversorgung - Bei einem
Stromausfall wird die Notrufanlage mindestens eine Stunde lang weiter mit Spannung
versorgt.
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