M.S. Aufzüge - Die Liftfabrik

Infos für Betreiber

  Das sollten Sie wissen
 
Fahrstuhlinfo     Europäische und Deutsche Normen und Vorschriften (BetrSichV)
spielen neben Komfort und Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle. Als Planer, Betreiber oder Eigentümer von Aufzugsanlagen müssen Sie einiges bedenken und beachten. Wir stehen Ihnen bei dieser Aufgabe gerne zur Seite.
 
  Die Betriebssicherheitsverordnung
Mit der BetrSichV konkretisiert der Gesetzgeber die Pflichten der Aufzugsbetreiber weit stärker als bisher. Die technische Sicherheit liegt in der Verantwortung des Betreibers.

EN 81-28 - Neue Normen für Notrufsysteme
Die europäische Normgebung stellt neue Anforderungen an Notrufsysteme von Aufzugsanlagen.

Damit soll die Nutzung von Aufzugsanlagen noch sicherer werden. Die Europanorm EN 81-28 beinhaltet die aktuellen "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen" bezüglich Notrufsystemen. Diese müssen seit dem 1.1.2004 folgende Funktionen erfüllen:
Missbrauchserkennung - Zur Filterung "unechter" Notrufe wird die telefonische Verbindung zum Kundenservice nur dann aktiviert, wenn sich die Aufzugstür nicht öffnet.
Funktionstest - Ein periodischer Rufaufbau alle drei Tage überprüft regelmäßig die technische Verfügbarkeit der Notrufanlage.
Notstromversorgung - Bei einem Stromausfall wird die Notrufanlage mindestens eine Stunde lang weiter mit Spannung versorgt.

    Downloads (PDF)
>> Broschüre Wartungskonzepte
>> Normen

Sonderaktion Aufzugswartung

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